Foramen incisivum im DVT
Fragen zum DVT Fachkundekurs
Für die Auswertung der 25 Patientenfälle wird ein PC benötigt. Wir empfehlen ein Windows 10 PC neuerer Generation. Hierbei sollte mindestens ein I5 Prozessor mit 8 GB Arbeitsspeicher vorhanden sein. Die Patientenfälle haben ein Volumen von ca 35 GB.
Unsere Erfahrung zeigt, dass die Nutzung der Sidexis Software auf einem Parallel Desktop beim Apple nicht zuverlässig arbeitet. Die Installation einer Windows 10 Umgebung auf dem Apple ist daher empfohlen (Boot Camp).
Die Veranstaltung entspricht den Leitsätzen und Empfehlungen der BZÄK zur Fortbildung, einschließlich der Punktebewertungsempfehlung des Beirats Fortbildung der BZÄK und der DGZMK. Es werden für den zweitägigen Kurs 21 Fortbildungspunkte vergeben.
Zwischen dem ersten und dem zweiten Kurs sollen die 25 Patientenfälle erarbeitet werden. Diese Zeit ist in der Röntgenverordnung vorgeschrieben.
Zwischen dem ersten und dem zweiten Kurs sollen die 25 Patientenfälle erarbeitet werden. Diese Zeit ist in der Röntgenverordnung vorgeschrieben.
Kosten für Kurs 1 und Kurs 2: 950 Euro zzgl. MwSt.
Assistentenrabatt: 900 Euro zzgl. MwSt.
Anmedlung per Email unter info@dentalekt.de
Bitte übersenden Sie uns bei Ihrer Anmedlung Ihren Nachweis der zahnärztlichen Approbation.
Fragen zur DVT Fachkunde
Die DVT Fachkunde wird von allen Zahnärzten benötigt, die ein DVT Gerät betreiben und mit DVT Aufnahmen arbeiten möchten. Dies bedeutet, dass sie selbst die Indikation zur Erstellung einer DVT Aufnahme stellen und die Interpretation durchführen.
Sollten Sie kein DVT betreiben, so benötigen Sie die DVT Fachkunde, wenn Sie Ihre Patienten zu einem Kollegen zur DVT überweisen, sofern sie selbst die Indikation stellen und Sie mit den DVT Aufnahmen arbeiten möchten.
Unsere DVT Fach- und Sachkundekurse sind Kurse für
- Zahnärzte
- Oralchirurgen
- Kieferorthopäden
- MKG-Chirurgen
mit zahnärztlicher Approbation. Die Teilnahme von Ärzten, die nur eine ärztliche Approbation und keine zahnärztliche Approbation haben, ist leider unzulässig.
Die Aktualisierung Ihrer DVT Fachkunde erfolgt alle 5 Jahre durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Aktualisierungskurs Ihrer Fachkunde im Strahlenschutz.
Anforderungen an Röntgeneinrichtung (§ 114 und § 195)
- Röntgeneinrichtungen, die nach dem 1. Januar 2023 erstmalig in Betrieb genommen werden, müssen über eine Funktion verfügen, die die Expositionsparameter elektronisch aufzeichnet und für die Qualitätssicherung elektronisch nutzbar macht. Alle zahnärztlichen Bestandsgeräte sind von dieser Verpflichtung nicht betroffen.
Aufzeichnungen (§ 117)
- Die Aufzeichnungen über die Abnahmeprüfung müssen für die Dauer des Betriebs, mindestens jedoch drei Jahre (bisher zwei Jahre) nach dem Abschluss der nächsten vollständigen Abnahmeprüfung aufbewahrt werden. Deutlich verlängert wurde die Aufbewahrungsfrist für die Aufzeichnungen über die Konstanzaufnahmen. Diese beträgt jetzt zehn Jahre (bisher zwei Jahre) nach Abschluss der Prüfung.
Exposition von Betreuungs- und Begleitpersonen (§ 122 und § 124)
- Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass ein Leitfaden für den Strahlenschutz von Betreuungs- und Begleitpersonen erstellt wird. Vor dem Betreten des Kontrollbereichs sind diese Personen über mögliche Gefahren der Exposition aufzuklären. Darüber hinaus sind ihnen geeignete schriftliche Hinweise anzubieten und auf Wunsch auszuhändigen. Die Arbeitsgemeinschaft Röntgenologie in der DGZMK wird entsprechende Musterformulare erarbeiten und der Kollegenschaft zur Verfügung stellen.
Aufsichtsprogramm (§ 149)
- Die zuständige Behörde wird in Zukunft Vor-Ort-Prüfungen auch an zahnärztlichen Röntgeneinrichtungen vornehmen und dabei die Einhaltung der Rechtsvorschriften prüfen. Bei DVT-Geräten werden diese Vor-Ort-Prüfungen voraussichtlich in Abständen von sechs Jahren erfolgen. Für die anderen zahnärztlichen Röntgengeräte sind keine Vor-Ort-Prüfungen vorgeschrieben. Sie liegen im Ermessen der Behörde.